Weiterhin – bildet Banden! Verfahren gegen S geht zu Ende

Hey ihr lieben!

Eigentlich hätten wir diese Woche zwei wundervolle Prozesstage zusammen verbringen können. 2 Tage voller Spiel, Spaß, Spannung und Zeug_innenvernehmungen.

Nach dem sich mein Anwalt jedoch mit der Richterin (welche leider die gleiche war, wie bei B.) kurzgeschlossen hat und dann mit mir, haben wir uns darauf geeinigt, dass zum einen mit Blick auf die zu erwartenden Kosten, zum anderen aber auch mit Blick auf das zu erwartende Urteil nicht so erfolgsversprechend wäre das Verfahren so weiter zu führen. und so wohl mein anwalt, als auch ich, kämpfen beide gern! Allerdings auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegagen (nicht nur wir). Da die Richerin B-s Urteil im Berufungsverfahren vom Strafmaß wieder nach oben korrigiert hatte, ist bei mir nun ähnliches zu erwarten. Darauf hatte sie meinen Anwalt im Vorfeld hingewisen. Mit Blick darauf, dass zusätzlich dann auch 2 Prozesstage mit Zeug_innenanfahrten und so weiter bezahlen zu währen. Haben wir uns nun also dagagen entschieden weiter zu machen. Soweit nun also zum Stand oder besser Ende des Verfahrens.

Trotz alledem war alles nicht umsonst. Wir haben das verfahren soweit geführt, wie wir konnten, und wären im Zweifelsfall auch in die nächst höhre instanz gegagnen. Vor allem über eure Hilfe bin und war ich sehr dankbar! Danke fürs nachfragen, danke fürs sachen mit recherchieren, danke fürs mit zum Anwaltfahren, danke fürs die anderen Prozesse im Blick behalten, danke fürs zum Prozess kommen, danke fürs Soliaktionen machen oder einfach nur mit anderen drüber reden. Grade unsere und eure Soliaktionen haben dazu beigetragen, dass mein und andere Verfahren nicht im Stillen statt finden. Auch konnten wir so darüber hinaus das thematisieren, worum es uns mit der Aktion eigentlich ging: Die Abschottung Europas und diesen schieß Abschiebestaat.

Leider haben sich die Verhältnisse eher Verschlechtert. Mit der erneuten Verschärfung das Asylgesetzes werden geflüchtete Menschen hier noch mehr entwürdigt als sie es eh schon der Fall ist. Zudem wird es immer Schwerer hier Fuß zu fassen und ein Leben zu beginnen. stichwort wäre hier: Veränderungen in den Bedingungen für eine Ausbildugnsduldung oder auch die Verlängerung der Wohnsitzauflage für die Erstaufnahmeeinrichtungen von 6 auf 18 Monate.
Das heißt in der Realität 18 Monate Lagerhaltung, 18 Monate nicht arbeiten drüfen, 18 monate kaum selbstbestimmung über was mensch essen kann. 18 Monate Eintritts-Kontrollen. und so weiter uns so fort..

Insofern gibt es weiterhin genug zu tun! Lasst uns also weiter Banden bilden, sodass jede_r auf seine_ihre Weise ihre Kritik am System äußern kann, neue Praxen ausprobieren kann oder solidarisch sein kann!

Also nochmal fettes danke an euch und wir bleiben weiter wütend! Knutschis!

S

Landgericht Freiburg – 1. Berufungsprozess Ciara 11.10.18

Die Grenze nicht passieren zu können ist Nötigung – je nach Pass…

Nach den No Border Action Days im Frühjahr 2016, in deren Rahmen die A5 bei Weil am Rhein aus Protest gegen das rassistische Grenzregime besetzt wurde, überzieht der Staat Aktivist_innen mit Repression. Seit Herbst 2017 wurden um die 15 Strafbefehle versandt. Viele legten gegen diese Einspruch ein und zogen somit vor das Amtsgericht Lörrach. Nach den ersten Prozessen dort, beginnen nun die Berufungsprozesse am Landgericht. Der erste gegen die Aktivist_in Ciara findet am 11.10.2018 um 9 Uhr am Landgericht Freiburg statt. Ciara war erstinstanzlich zu 20 Tagessätzen a 10€ verurteilt worden wegen der absurden Konstruktion der psychischen Beihilfe zur versuchten Nötigung.

Einen Überblick über die bisherigen Prozesse nach den NBA findet ihr hier in der Chronik.

Nochmal in kurz: Ciaras Berufung, 11.10. Beginn 9 Uhr, das  Gericht befindet sich in der Salzstr.28, Sitzungssaal
4, 1.OG.

Brick by brick, wall by wall, make fortress Europe fall!

international

[English]

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[español / castellano]

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Prozess gegen Aktivistin am 09.05.18 am Amtsgericht Lörrach

Die Grenze nicht passieren zu können ist Nötigung

– je nach Pass –

Am kommenden Mittwoch den 09.05.2018 wird eine Aktivistin in Lörrach vor Gericht stehen. Ihr wird vorgeworfen an der deutsch-schweizer Grenze Autofaher*innen zum anhalten bzw. Langsamfahren genötigt zu haben. Die Armen…

Das tausende Menschen es nicht einmal bis zu dieser Grenze schaffen und schon lange vorher daran gehindert werden weiter zu gehen ist etwas ganz anderes.

Am 2. April 2016 blockierten antirassistische Aktivist_innen , Anarchist*innen und viele andere freiheitsliebende Menschen im Rahmen der “No Border Action Days” in Freiburg und Basel den Autobahn-Grenzübergang zwischen Deutschland und der Schweiz mit einer massenhaften Aktion zivilen Ungehorsams. Dies geschah aus Protest gegen die unmenschliche und rassistische Politik Deutschland, der Schweiz, der EU und anderen europäischen Staaten und in Solidarität mit allen Geflüchteten.

Auch wenn sich die Situation an den Außengrenzen der EU seid 2016 stark verändert hat, verbessert hat sie sich nicht. Ein Land nach dem anderen wird zum “sicheres Herkunftsland” und ein Deal nach dem anderen abgeschlossen damit Menschen es garnicht erst übers Mittelmeer schaffen. Immer mehr NGOs und Aktivist*innen stecken Energie in Missionen auf dem Mittelmeer um Menschen dort vor dem Ertrinken zu retten.

Menschen lösen sich hinter geschlossenen Grenzen nicht in Luft auf. Sie kämpfen.

Deshalb lasst uns auch weiter für eine bessere, emazipatorische Welt kämpfen. Eine Welt wo nicht der Pass über das wie und wo des lebens bestimmt.

Mittwoch, 0.9.05.2018 15Uhr, Amtsgericht Lörrach, Bahnhofstr. 4 Raum S1.51/1.OG

Wie immer gilt für Leute mit offenem Haftbefehl, dass es nicht sinnvoll ist zu Gerichtsverfahren zu kommen. Genauso für Leute die an der jeweiligen Aktion beteiligt waren, aber bisher nicht erkannt oder festgenommen wurden. Passt aufeinander auf!

Lasst uns das Thema wieder in den Fokus rücken, mit Aktionen, durch anstehende Prozesse, durch solidariät.

Prozess gegen Aktivistin aus der Schweiz am 27.03.18, AG Lörrach

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht!

 

Am kommenden Dienstag 27.03.2018 wird die erste Aktivistin aus der Schweiz in Lörrach vor Gericht stehen. Der Aktivistin wird vorgeworfen an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz die Autofahrer*innen zum Anhalten oder zum langsam fahren genötigt zu haben. Der Prozess ist einer von mehreren zur gleichen Aktion. Dass tausende Menschen es nicht einmal bis zu dieser Grenze schaffen und schon lange vorher daran gehindert werden weiter zu gehen, wird dabei nicht in den Zusammenhang gebracht.

Um auf die unhaltbare Situation an den Aussengrenzen Europas aufmerksam zu machen, haben am 2. April 2016 Aktivist_innen im Rahmen der „No Border Action Days“ in Freiburg und Basel den Autobahn-Grenzübergang zwischen Deutschland und der Schweiz blockiert. Der Protest richtete sich gegen die unmenschliche und rassistische Politik Deutschlands, der Schweiz, der EU und anderen europäischen Staaten und ist ein Akt von zivilem Ungehorsam. Ziviler Ungehorsam heisst, gegen Ungerechtigkeiten zu handeln, auch wenn dabei geschriebene Gesetze gebrochen werden. Die Situation an den Aussengrenzen Europas hat sich seit 2016 zwar verändert, aber nicht verbessert. Durch die militärische Aufrüstung der Aussengrenzen kommen viele Menschen auf der Flucht gar nicht erst in Europa an. Die EU zahlt der Türkei Milliarden, damit die Geflüchteten dort bleiben. Unter anderem mit diesen finanziellen Mitteln führt die Türkei seit dem 20. Januar einen Angriffskrieg gegen Afrin, in Rojava, Nordsyrien.

Menschen lösen sich hinter den Grenzen nicht in Luft auf, sie kämpfen und fordern ihr Recht auf ein Leben in Würde ein. Der Widerstand gegen die Vernichtungskriege ist gross, stark und wächst weiter. In Europa wie in Afrin, grenzübergreifend schliessend sich Menschen zusammen, kämpfen, informieren sich, organisieren sich, beteiligen sich an Demos, Blockaden und Hungerstreiks. Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zu Pflicht!

 

– Amtsgericht Lörrach, Beginn 9:15 Uhr –

Soli-Kohle

Kurz gesagt: wir brauchen Kohle!

Denn Repression verursacht jede Menge Kosten – vom Strafbefehl, über Gerichtskosten zu Anwält_innenkosten. Damit wirkt sie unter anderem auf finanzieller Ebene. Das können wir jedoch versuchen auszuhebeln, indem wir solidarisch und gemeinsam dieser Strategie entgegentreten. Damit die von Repression Betroffenen nicht damit allein gelassen werden, brauchen wir Soli-Kohle.

Wenn ihr die Ressourcen dazu habt, könnt ihr uns gerne Soli-Kohle auf folgendes Konto überweisen:

 

Kontoinhaber*in: Schwarzes Kreuz Dresden

IBAN: DE57 4306 0967 1216 4248 00

BIC: GENODEM1GLS GLS GEMEINSCHAFTSBANK EG

Verwendungszweck: Spende No Border Solidarity

 

Wer keine Kohle hat, aber trotzdem gerne solidarisch unterstützen möchtet: Ihr könntet ja auch Soli-Partys organisieren, eure Freund_innen fragen, ob sie vielleicht bisschen Kohle übrig haben, etc. … euch fällt schon was ein 🙂

Soli-Aktionen

  • 21.05.2018 Kletteraktion in Tübingen gegen Abschiebung

tueinfo: “In der Nacht zum Pfingstmontag erklettereten Aktivist_innen den Turm der Walter-Erbe-Schule und brachten ein Transparent, mit der Aufschrift “Folter ist Abschiebung ist Mord. Grenzen töten”, in 15m Höhe an.” Dabei entsandten die Aktivist_innen solidarische Grüße an die von Repression betroffenen No Border Aktivist_innen.

 

  • 2017 Soliplakat

Es gibt ein Soli-Plakat für die nach den No Border Action Days von Repression Betroffenen. Druckt es aus, verteilt es, verschönert Eure Stadt, macht auf das Thema aufmerksam!

Die Druckdatei könnt ihr hier runterladen.

Chronik

Juni 2020

Die Verfassungsbeschwerde von U. gegen die Verurteiltun zu Nötigung wegen der Blockade wurde nicht angenommen.
Die Revision einer anderen Person wurde ebenfalls abgelehnt. Mensch hat nun ebenfalls Verfassungsbeschwerde eingelegt.

 

Mai 2020

Die meisten Prozese sind zu Ende. Es wird langsam ruhig um die auf die No Border Action Days folgende Repression. Einige Strafbefehle wurden akzeptiert. Gegen die meisten Widerspruch eingelegt, Verfahren gingen dann vor das Amtsgericht Lörrach. Ein Teil der Betroffenen zog in Berufung vor das Landgericht Freiburg. Es läuft derzeit noch eine Revision wegen der Kletterblockade und eine Verfassungsbeschwerde von U.
Wir schreiben hier noch einmal wenn wir von den Ergebnissen dieser hören.

Herbst 2019

Die letzten Prozesse laufen vor dem Amtsgericht Lörrach wegen den No Border Action Days.

 

August 2019

Prozessbeginn im Berufungsverfahren wegen der Kletterblockade, nächster Prozesstag im August. Am Ende der Berufung steht ein Urteil auf schuldig.

 

Juli 2019

Kleine Zwischenbilanz: Um die 20 Strafbefehle wurden an Aktivist_innen in Deutschland und der Schweiz, die während der No Border Action Days festgenommen worden waren verschickt, viele legten dagegen Einspruch ein. Die erstinstanzlichen Prozesse am Amtsgericht Lörrach sind mittlerweile alle abgeschlossen, derzeit laufen aber die Berufungsprozesse am Landgericht Freiburg. U.s Prozess hat mit der Ablehnung der Revision nun alle Instanzen durchlaufen.
Mindestens ein Verfahren wurde eingestellt.

 

Juli 2019

U.s Revision wurde abgelehnt. U legt nun Verfassungsbeschwerde ein.

 

Februar 2019

Geplanter Berufungsprozess am Landgericht Freiburg gegen eine Aktivist_in vorerst verschoben.

 

21.01.2019

Berufungsprozess gegen U. wegen Noborder-Grenzblockade am Landgericht Freiburg, Berufung wurde abgelehnt, damit bleibt es bei  60 Tagessätzen. U. geht in Revision.

 

11.01.2019

Kletteraktivist_in wird vom Amtsgericht Lörrach zu 30 Tagessätzen zu je 15€ wegen vollendeter Nötigung verurteilt. Vor dem Gericht findet eine Soliaktion statt.

 

Herbst 2018

Prozess gegen Aktivist_in wegen Blockade am Amtsgericht Lörrach

 

11.10.2018

Prozess gegen Ciara ging in Berufung am Landgericht Freiburg, Salzstr. 28, Sitzungssaal 4, 1.OG, Beginn 9 Uhr.

 

17.08.2018

Prozess gegen Carlito am Amtsgericht Lörrach wegen Nötigung im Rahmen der Autobahnblockade wird, nach Rückzug des Einspruchs gegen den Strafbefehl, abgesagt. Damit wird der Strafbefehl in Höhe von 70 Tagessätzen à 30€, also 2100€ rechtsgültig.

 

09.05.2018

Prozess gegen Aktivistin am Amtsgericht Lörrach, ihr wird vorgeworfen an der deutsch-schweizer Grenze Autofaher*innen zum anhalten bzw. Langsamfahren genötigt zu haben.

 

26.04.2018

Dritter und letzter Prozesstag Lido Lorey, Urteil lautet 400 € (40 Tagessätze zu 10€) wegen Nötigung und Vermummung plus Prozesskosten.

 

10.04.2018

Zweiter Prozesstag Lido Lorey am Amtsgericht Lörrach. Wieder verschoben wegen technischer Probleme, 3. Prozesstag am 26. April.

 

27.03.2018

Prozess gegen Lido Lorey, erster Prozess gegen Aktivistin aus der Schweiz nach den No Border Action Days vor dem Amtsgericht Lörrach, nachdem sie gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Wegen technischer Probleme bei der Verhandlung geht der Prozess am 2. Prozesstag am 10. April weiter.

 

01.02.2018

Prozess gegen den Aktivisten U. vor dem Amtsgericht Lörrach, nachdem U. gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. U. wird zu 60 Tagessätze a 30€ wegen Nötigung verurteilt. U. wird das Urteil anfechten.

 

17.01.2018

Prozess gegen Ciara vor dem Amtsgericht Lörrach, nachdem diese gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte. Sie wird zu 20 Tagessätzen a 10€ verurteilt wegen psychischer Beihilfe zur versuchten Nötigung und wird in Berufung gehen.

 

Dezember 2017

Zwei Personen werden vom Jugendgericht verurteilt

 

Herbst 2017

Die Staatsanwaltschaft beginnt Strafbefehle wegen den No Border Action Days an Aktivist_innen zu verschicken. Viele legen Einspruch gegen den Strafbefehl ein.

 

April 2016

No Border Action Days in Freiburg und Basel (mehr auf noborderaction.blogsport.eu)

Prozess am 01. Februar am Amtsgericht Lörrach

Am 01.02. fand am Lörracher Amtsgericht der Prozess gegen Aktivist_in U. statt, der_m Nötigung im Rahmen der Blockade der A5 während den No Border Action Days im April 2016 vorgeworfen wird.

Das Urteil lautete 60 Tagessätze a 30€. U. wird das Urteil anfechten.

Ein Prozessbericht folgt bald…

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