Landgericht Freiburg – 1. Berufungsprozess Ciara 11.10.18

Die Grenze nicht passieren zu können ist Nötigung – je nach Pass…

Nach den No Border Action Days im Frühjahr 2016, in deren Rahmen die A5 bei Weil am Rhein aus Protest gegen das rassistische Grenzregime besetzt wurde, überzieht der Staat Aktivist_innen mit Repression. Seit Herbst 2017 wurden um die 15 Strafbefehle versandt. Viele legten gegen diese Einspruch ein und zogen somit vor das Amtsgericht Lörrach. Nach den ersten Prozessen dort, beginnen nun die Berufungsprozesse am Landgericht. Der erste gegen die Aktivist_in Ciara findet am 11.10.2018 um 9 Uhr am Landgericht Freiburg statt. Ciara war erstinstanzlich zu 20 Tagessätzen a 10€ verurteilt worden wegen der absurden Konstruktion der psychischen Beihilfe zur versuchten Nötigung.

Einen Überblick über die bisherigen Prozesse nach den NBA findet ihr hier in der Chronik.

Nochmal in kurz: Ciaras Berufung, 11.10. Beginn 9 Uhr, das  Gericht befindet sich in der Salzstr.28, Sitzungssaal
4, 1.OG.

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